Vollzug des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen. (Infektionsgesetz – IfSG)
Wie Sie mit Sicherheit bereits wissen, gilt ab Montag, den 27. April 2020, bayernweit die Pflicht, in bestimmten Bereichen des öffentlichen Lebens einen sogenannten Mund- und Nasenschutz (Altagsmaske) zu tragen.
Diese Verpflichtung zum tragen eines Mund- und Nasenschutzes betrifft auch uns.
Deshalb bitten wir Sie, bevor sie unseren Verkaufsraum betreten folgendes zu beachten:
- Alle Kunden und Ihre Begleitpersonen (ab dem siebten Lebensjahr) müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen
- Bitte die Hände am Eingangsbereich zu desinfizieren
- Grundsätzlich einen Mindestabstand von1,5 Meter einzuhalten
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme!